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Aufschiebende Wirkung

Aufschiebende Wirkung Logo #42000 Die aufschiebende Wirkung ist ein Begriff des Verwaltungsrechts. Er beschreibt eine mögliche Folge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, die nämlich dann, wenn die Einlegung des Rechtsbehelfs aufschiebende Wirkung hat, noch nicht vollzogen werden kann, bis über das Rechtsmit...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung

Aufschiebende Wirkung

Aufschiebende Wirkung Logo #42072Vollzugshemmung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen belastende Verwaltungsakte. Sie ist in § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Grundsätzlich muss der Betroffene einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, den eine Behörde gegen ihn erlassen hat auch befolgen, wenn er ...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Aufschiebende Wirkung

Aufschiebende Wirkung Logo #42643Bedeutet, dass ein Bescheid nicht rechtskräftig wird, wenn innerhalb der gesetzten Frist Berufung eingelegt wird.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42643

aufschiebende Wirkung

aufschiebende Wirkung Logo #42834Von aufschiebender Wirkung spricht man, wenn die Einlegung von Widerspruch oder die Erhebung einer Anfechtungsklage zur Aussetzung des angegriffenen Verwaltungsaktes führen. Gemäß § 80 VwGO haben Widerspruch und Anfechtungsklage grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Wann die aufschiebende Wirkung endet regelt § 80b VwGO. Grundsätzlich entfäl...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/aufschiebendewirkung.php
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